E-Mail

kontakt@bd-kanzlei.de

Telefonnummer

0721 48389328
KOSTENFREIER SOFORTKONTAKT
    • News
    • Kündigung
      • FAQ Kündigung
      • Kündigungsarten und Fristen
      • Arbeitszeugnis nach Kündigung
      • Arbeitsrecht und Corona
    • Aufhebungsvertrag
    • Ansprüche prüfen
    • Rechtsanwälte
    • Kontakt

    KOSTENFREIER SOFORTKONTAKT
    Telefon 0721 48389328
    Montag bis Freitag
    8 Uhr bis 18 uhr
    E-Mail kontakt@bd-kanzlei.de
    Whats App Chat starten

    Wie können wir Ihnen helfen?

    Sie haben Fragen zum Arbeitszeugnis? Wir sind Ihr Spezialkanzlei!

    1. Schnellcheck: Kündigung oder Aufhebungsvertrag

    Ihre Möglichkeiten prüfen.

    1. Arbeitsrechtlicher Sofortcheck

    Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Sie arbeitsrechtliche Ansprüche bei einer Kündigung oder Aufhebungsvertrag haben.

    2. Wir informieren Sie kostenlos

    Wir informieren Sie kostenlos über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.

    3. Sie entscheiden

    Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.

    Sie möchten ein gutes Arbeitszeugnis geltend machen? Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und möchten die entsprechenden Formulierungen überprüfen lassen?

    Wir sind darin geübt Zeugnissprache zu erkennen und zu analysieren sowie die entsprechenden Verbesserungen bei Ihrem Arbeitgeber einzufordern. Ein Arbeitszeugnis ist in der Arbeitswelt die Eintrittskarte zu einen guten Arbeitsplatz. Daher ist es immens wichtig für Ihre Karriere, dass Sie gute Arbeitszeugnisse vorweisen können.

    Hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

    Jedem Arbeitnehmer steht ein Recht auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsvertrages zu. Dieses Recht ergibt sich aus §630 BGB in Verbindung mit § 109 Gewerbeordnung (GewO).

    Ebenfalls steht einem Arbeitnehmer das Recht auf ein Zwischenzeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu. Dies jedoch nur dann, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Ein solcher wichtiger Grund ist z.B. die Vorbereitung einer Bewerbung auf eine neue Stelle oder ein Wechsel des Vorgesetzten. Jedoch sind auch viele andere Konstellationen denkbar.

    Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

    Bei Arbeitszeugnissen wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Zeugnistypen unterschieden. Zum einen gibt es das einfache Arbeitszeugnis zum anderen das qualifizierte Arbeitszeugnis.

    Das einfache Arbeitszeugnis gibt lediglich Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung. Diese Angaben sind in der Regel: Angaben zur Person, Ein- und Austrittsdatum, Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion, Schwerpunkt der Tätigkeit, Verantwortungsbereich, Versetzungen, Beförderungen, Vertretungsbefugnisse, Angaben zur Firma.

    Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein ausführliches Arbeitszeugnis, in welchem Ihr Können und ihre Fähigkeiten beschrieben und bewertet werden. Wichtig bei einem solchen Arbeitszeugnis ist, dass dieses Zeugnis wohlwollend verfasst werden muss, so dass es den Arbeitnehmer nicht in seiner weiteren beruflichen Laufbahn behindert. Aufgrund dessen hat sich eine verklausulierte Zeugnissprache herausgebildet, welche von einem Laien meist nur noch schwer zu verstehen und zu durchschauen ist. Wichtig ist gehört sowohl die Form, als auch und auch der Inhalt eines Zeugnisses.

    Welche Form gibt es für Arbeitszeugnisse?

    Das Arbeitszeugnis muss schriftlich erteilt werden. Es muss auch maschinell verfasst werden, ebenfalls ist es auch in deutscher Sprache zu erstellen. In Ausnahmefällen kann auch eine andere Sprache gestattet sein, wenn z.B. das Arbeitsverhältnis durch eine andere Sprache geprägt war.

    Zur Form der Arbeitszeugnisse gibt es mittlerweile eine große Anzahl von verschiedener Rechtsprechung. So hat man neben dem ordnungsgemäßen Inhalt, auch den Anspruch auf eine ordnungsgemäße Form. So muss das Arbeitszeugnis auf dem Briefkopf des Arbeitgebers verfasst sein. Ebenfalls hat der Arbeitgeber entsprechende Rechtschreibfehler zu korrigieren. Zudem darf das Zeugnis nicht verknittert oder sonst einen negativen Anschein haben. Auch muss das Arbeitszeugnis von der „richtigen“ Person unterschrieben werden. Es ist somit nicht zulässig, dass das Arbeitszeugnis von einer in der Rangposition niedrigeren Person in der Firma unterschrieben wird.

    Was darf der Arbeitgeber in ein Arbeitszeugnis aufnehmen?

    a. Adresse des Arbeitnehmers

    Die Adresse des Arbeitnehmers darf nur mit Genehmigung des Arbeitnehmers mit in das Zeugnis aufgenommen werden. Dies deshalb, da aus der Adresse möglicherweise negative Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer gezogen werden können (schlechte Wohngegend etc.).

    b. Geburtsort des Arbeitnehmers

    Der Geburtsort des Arbeitnehmers darf nur mit dessen Genehmigung mit aufgenommen werden. Aus dem Geburtsort des Arbeitnehmers können sich Rückschlüsse auf die Nationalität ziehen lassen. Somit kann sich durch die Nennung des Geburtsortes eine Diskriminierung des Arbeitnehmers aufgrund seiner Herkunft bzw. seiner Nationalität ergeben.

    c. Geburtsdatum

    Mit Hinblick auf die Altersdiskriminierung sollte in einem Arbeitszeugnis auch nicht mehr das Geburtsdatum des Arbeitnehmers aufgenommen werden.

    d. Ausstelldatum

    Ebenfalls ist bei einem Zeugnis auch ein wichtiges Indiz das Ausstelldatum des Zeugnisses. Aus einem ungewöhnlichen Datum kann ein künftiger Arbeitgeber ablesen, ob es Streit um das Zeugnis gegeben haben könnte. Ebenfalls kann er auch ablesen, ob das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß oder außerordentlich beendigt wurde. Ist das Arbeitszeugnis innerhalb eines Monats – d.h mit untermonatigen Datum – ausgestellt worden, so ist dies ein starkes Indiz dafür dass das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet wurde. Liegt eine lange Zeit zwischen dem Ausstellen des Arbeitszeugnisses und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dies ein Indiz, dass es Streit um das Arbeitszeugnis gegeben hat. Aus diesem Grund ist nicht das Ausstellungsdatum des Zeugnisses anzugeben, sondern das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses.

    c. Zeugnissprache

    a. Grundsatz der Note in einem Arbeitszeugnis

    In Bezug auf die Zeugnissprache gibt es eine große Anzahl von Rechtsprechung.
    Grundsätzlich hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis mit der Schulnote 3 hat.

    b. Abweichen von der Grundsatznote

    Die Partei, welche von dieser Grundsatznote abweichen möchte, hat diese Abweichung zu beweisen. Dies bedeutet, wenn der Arbeitnehmer ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis verlangen möchte, hat dieser zu beweisen, dass dieser “gut” bzw. “sehr gute“ gearbeitet hat.

    Möchte der Arbeitgeber von der durchschnittlichen Bewertung auf ein „ausreichend“ abweichen, so hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer schlechtere Arbeit als der Durchschnitt geleistet hat.

    Da für beide Seiten dieser Nachweis nur sehr schwer zu erbringen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden ob sich eine gerichtliche Geltendmachung lohnt. Hier raten wir dringend, sich von einem auf Zeugnissprache spezialisierten Rechtsanwalt sich beraten zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

    c. Zeugnissprache

    Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Beispiele für die Zeugnissprache geben und welche Schulnote damit verbunden wird. Diese Liste ist nicht abschließend und jedes Zeugnis muss im Einzelfall überprüft werden. Hierbei spielt häufig auch die Stelle der Formulierung eine große Rolle.

    Beispiele:

    Gesamtbenotung:

    Die Gesamtbewertung stellt eine Bewertung der gesamten Arbeitsleistung dar. Diese findet sich meist am Schluss eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

    Schulnote Beschreibung

    1

    Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt

    Alternativen:stets außerordentlich zufrieden, in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden stellend, voll und ganz zufrieden, Spitzenleistung

    2

    Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt

    Alternativen:Zu unserer vollsten Zufriedenheit, voll und ganz zufrieden

    3

    Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt

    Alternativen:Zu unserer vollen Zufriedenheit, stets zufriedenstelend

    4

    Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheiterledigt

    5

    Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt

    Alternativen:Im Großen und Ganzen zufriedenstellend

    6

    Er (Sie) bemühte sich die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen

    Alternativen:Er war bemüht, die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen, zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht.

     

    Verhaltensbewertung

    Die Verhaltensbewertung soll das Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten, den Arbeitskollegen und anderen Personen, mit welchen der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses Kontakt hatte beschreiben. Hierbei kommt es insbesondere auch auf die Reihenfolge an, in der diese Gruppe genannt werden. Eine Abweichung von der Reihenfolge “Vorgesetzter, Mitarbeiter und weitere Personen” stellt eine Codierung für ein problematisches Verhältnis mit einer dieser Gruppen dar. Probleme mit dem Chef werden z.B. mit einem Satz wie folgt aufgezeigt: “Das Verhalten gegenüber Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzten war stets vorbildlich.” Daher sind entsprechende Formulierungen genau zu überprüfen.

    Schulnote Beschreibung

    1

    war stets vorbildlich / war stets einwandfrei

    2

    war vorbildlich

    3

    war stets einwandfrei / korrekt

    4

    war ohne Tadel

    5

    gab zu keiner Klage Anlass

    6

    über (Name des Arbeitnehmers) ist uns Nachteiliges nicht bekannt geworden

     

    Weitere Punkte einer Leistungsbeurteilung

    In einem qualifizierten Arbeitszeugnis sollten noch folgende weitere Leistungsbeurteilungen enthalten sein. Fachwissen, Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative, Belastbarkeit, Denk- und Urteilsvermögen, Zuverlässigkeit, Fachkönnen und Fortbildungen. Diese entsprechenden Punkte überprüfen wir gerne bei einer Zeugnisüberprüfung.

    Kann ich gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis Klage erheben?

    Gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis können Sie Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Sie als Arbeitnehmer müssten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beweisen, dass Sie ein Zeugnis mit der Bewertung “sehr gut” oder “gut” verdient haben.

    Möchte der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis als “befriedigend” ausstellen, müsste dieser beweisen, dass Sie eine schlechtere Leistung als „befriedigend“ während Ihrer Arbeitszeit geleistet haben. Beide Beweise sind relativ schwierig zu führen. Dennoch lohnt sich oft eine Zeugnisklage. Wir haben sehr gute Erfahrung mit der Durchsetzung von verschiedenen Zeugnisansprüchen gemacht. Dies liegt meist daran, dass der Arbeitgeber eine Zeit und Kostenintensive Klage meist scheut, und sich daher im Vergleichswege auf ein deutlich besseres Zeugnis verständigt.

    Alle News zum Arbeitsrecht / Kündigungen
    Kündigung bei Startup Gorillas – Rechtsanwalt hilft
    25. Mai 2022

    Kündigung bei Startup Gorillas – Rechtsanwalt hilft

    Wie heute die Berliner Zeitung berichtet, hat das Lieferdienststartup ca. 300 Mitarbeiter gekündigt. Dies soll die Hälfte des Verwaltungspersonal betreffen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter der Berliner Zeitung Weiter wird auch berichtet, dass die sogenannten Raider nicht vom Stellenabbau betroffen sein sollen. Kiziltepe (Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des SPD-Arbeitnehmer*innenflügels) sagte der Berliner Zeitung: „Die angekündigten…

    In Allgemein, Kündigung
    0
    55 Stellen sollen im stuttgarter Pressehaus abgebaut werden
    24. März 2022

    55 Stellen sollen im stuttgarter Pressehaus abgebaut werden

    Die Stuttgarter Zeitung berichtet über Proteste gegen den geplanten Stellenabbau von 55 Stellen im stuttgarter Pressehaus: Die Zeitung führt hier auf Ihrer Homepage folgendes aus: Vor dem Stuttgarter Pressehaus haben etwa 100 Beschäftigte gegen den geplanten Stellenabbau protestiert. „Die 55 Stellen, die wegfallen sollen, sind genau 55 zu viele“, sagte am Mittwoch der Landesvorsitzende des Deutschen…

    In Allgemein
    0
    Stellenabbau bei Bosch am Standort Bühl
    11. März 2022

    Stellenabbau bei Bosch am Standort Bühl

    Nach einem heutigen Bericht in der BNN fällt der Stellenabbau bei Bosch in Bühl weniger gravierend aus, da sich die Parteien auf eine sozialverträgliche Reduzierung der Arbeitsplätze geeinigt habe. Die BNN berichtet hierzu unter https://bnn.de/mittelbaden/buehl/bosch-stellenabbau-buehl-buehlertal-nicht-so-umfangreich-wie-befuerchtet: Nach 21 Monate dauernden Verhandlungen haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Bosch-Standort Bühl/Bühlertal auf eine neue Standortvereinbarung geeinigt. Sie trägt…

    In Allgemein, Aufhebungsvertrag
    0
    Rheinpfalz berichtet, dass der Stellenabbau bei der BASF vorerst beendet ist.
    7. März 2022

    Rheinpfalz berichtet, dass der Stellenabbau bei der BASF vorerst beendet ist.

    Nach einem Bericht der Rheinpfalz ist der Stellenabbau bei der BASF vorerst erstmals beendet worden. Die Rheinpfalz berichtet hier: Der Stellenabbau, den die BASF 2019 an ihrem Standort Ludwigshafen begonnen hat, ist offenbar zum Stillstand gekommen. Der Chemiekonzern zählte hier Ende vergangenen Jahres 38.371 Mitarbeiter. Das sind zunächst zwar 772 Beschäftigte weniger als ein Jahr…

    In Allgemein
    0
    Business Insider Berichtet: Stellenabbau bei H&M richtet sich an Eltern, Langzeiterkrankte und Schwerbehinderte
    17. Februar 2021

    Business Insider Berichtet: Stellenabbau bei H&M richtet sich an Eltern, Langzeiterkrankte und Schwerbehinderte

    Der Bericht des Business Insider (https://www.businessinsider.de/wirtschaft/handel/weitere-details-zum-stellenabbau-bei-hm-auch-langzeiterkrankte-mitarbeiter-und-schwerbehinderte-betroffen-b/) zeigt eine Schieflage beim Stellenabbau auf. Wir raten dringend dazu, nicht vorschnell einem Aufhebungsvertrag oder einem Stellenabbau zuzustimmen. Insbesondere haben Personen in der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Ebenfalls haben auch Personen, die eine Schwerbehinderung haben, einen Sonderkündigungsschutz. Es ist daher zu raten, sich vor der Annahme eines Aufhebungsangebots oder…

    In Allgemein, Aufhebungsvertrag
    0
    Stellenabbau bei Douglas: Jede siebte deutsche Filiale bedroht
    17. Februar 2021

    Stellenabbau bei Douglas: Jede siebte deutsche Filiale bedroht

    Nach verschiedenen Zeitungsberichten, möchte die Parfümeriekette Douglas rund 500 Filialen schließen. Als Grund für die massive Schließung der Filialstandorte gibt die Geschäftsleitung, unter Anderem, auch die Corona-Pandemie als Grund an. Bevor Betroffene vorschnell einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung akzeptieren, sollten diese sich dringend durch eine Spezialkanzlei für Kündigungen beraten lassen. Gerne stehen wir jederzeit für…

    In Allgemein, Aufhebungsvertrag, Kündigung
    0
    • 1
    • 2
    Ihre Berater

    Rechtsanwalt Andreas Baier

    Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
    kontaktieren

    Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M.

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht
    kontaktieren

    Rechtsanwältin Lisa Mursa

    Rechtsanwältin
    kontaktieren

    Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328

    ©2018 Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impresssum | Datenschutzerklärung