Ich habe eine Kündigung bekommen. Lohnt es sich dagegen vorzugehen?
Sollten Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren, dann aber schnell handeln. Eine Kündigung ist für den Arbeitgeber relativ schnell ausgesprochen, er muss dabei jedoch auch zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, damit diese auch tatsächlich wirksam ist. Es kommt deshalb gar nicht selten vor, dass eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist.
Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kennt alle gesetzlichen Vorgaben und kann Ihnen deshalb relativ schnell eine Einschätzung geben, ob es sich lohnt gegen eine Kündigung vorzugehen oder nicht.
Wieso könnte eine Kündigung unwirksam sein?
Eine Kündigung kann aus vielen verschiedenen Gründen unwirksam sein. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber bei der Kündigung zum Einen formale Vorschriften wie die Schriftform beachten, zum Anderen muss in den meisten Fällen ein Kündigungsgrund vorliegen. Gibt es beispielsweise einen Betriebsrat im Unternehmen, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden.
Gehört der Arbeitnehmer einer bestimmten Personengruppe (Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte) an, ist er zudem besonders vor einer Kündigung geschützt.
Diese Auflistung ist nicht abschließend, eine Vielzahl weiterer Gründe ist denkbar.
Der Arbeitnehmer muss allerdings schnell aktiv werden und die Kündigung überprüfen lassen. Wird nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben, ist die Kündigung wirksam, auch wenn Sie vielleicht objektiv nicht gerechtfertigt war.
Was kann ich sofort gegen eine Kündigung machen?
Haben Sie eine Kündigung erhalten, sind zunächst zwei Dinge äußerst wichtig. Zum Einen müssen Sie die drohende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur für Arbeit melden (spätestens jedoch 3 Werktage nach Erhalt der Kündigung) um Sperrzeiten zu vermeiden.
Zum Anderen sollten Sie möglichst bald, im besten Falle sofort, anwaltlich prüfen lassen, ob die Kündigung unwirksam sein könnte.
Was muss ich beachten?
Ab Zugang der Kündigung muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Wird diese Klagefrist versäumt, kann nur noch in wenigen Ausnahmefällen gegen die Kündigung vorgegangen werden.
Es ist deshalb zwingend notwendig, dass Sie schnell aktiv werden und einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Wieso sollte ich gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen, auch wenn ich vielleicht gar nicht zurück in diesen Job will?
Auch wenn Sie keine Weiterbeschäftigung in diesem Job möchten, gibt es gute Gründe gegen eine Kündigung gerichtlich vorzugehen. So kann das gerichtliche Vorgehen z.B. dazu verhelfen, dass der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses hinausgeschoben wird oder Sie eine Abfindung innerhalb eines gerichtlichen Vergleiches erhalten, um so die wirtschaftlichen Nachteile einer Kündigung zumindest teilweise aufzufangen.
Ein gerichtliches Verfahren kann Ihnen zudem zur Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses verhelfen.
Welche Infos braucht mein Anwalt vorab?
Wenn Sie uns kontaktieren, sollten Sie die groben Eckdaten Ihres Arbeitsvertrages bereithalten. Auch das Kündigungsschreiben selbst und eventuelle Abmahnungen sind hilfreich.
Diese Infos können im Rahmen des Erstgesprächs oder bereits telefonisch ausgetauscht werden.
Grundsätzlich gilt: Je vollständiger die Unterlagen, desto exakter kann die Einschätzung sein.
Was für Gebühren können bei einem Vorgehen gegen eine Kündigung entstehen?
Die Gebühren setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen, deren Höhe sich nach dem sog. Streitwert des Verfahrens richtet (in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter).
Im arbeitsgerichtlichen Prozess in der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass jede Partei seine anwaltlichen Kosten selbst trägt, egal ob sie den Prozess gewinnt oder verliert.
Diese Kosten können (falls vorhanden) von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sofern Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, besteht auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten, sodass die Staatskasse die Kosten trägt.
Falls Sie „Selbstzahler“ sind, rechnen wir Ihnen gerne vorab etwaig entstehende Gebühren aus, damit Sie ihr Kostenrisiko einschätzen können.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.