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Sie möchten ein gutes Arbeitszeugnis geltend machen? Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und möchten die entsprechenden Formulierungen überprüfen lassen?
Wir sind darin geübt Zeugnissprache zu erkennen und zu analysieren sowie die entsprechenden Verbesserungen bei Ihrem Arbeitgeber einzufordern. Ein Arbeitszeugnis ist in der Arbeitswelt die Eintrittskarte zu einen guten Arbeitsplatz. Daher ist es immens wichtig für Ihre Karriere, dass Sie gute Arbeitszeugnisse vorweisen können.
Hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jedem Arbeitnehmer steht ein Recht auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsvertrages zu. Dieses Recht ergibt sich aus §630 BGB in Verbindung mit § 109 Gewerbeordnung (GewO).
Ebenfalls steht einem Arbeitnehmer das Recht auf ein Zwischenzeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu. Dies jedoch nur dann, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Ein solcher wichtiger Grund ist z.B. die Vorbereitung einer Bewerbung auf eine neue Stelle oder ein Wechsel des Vorgesetzten. Jedoch sind auch viele andere Konstellationen denkbar.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
Bei Arbeitszeugnissen wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Zeugnistypen unterschieden. Zum einen gibt es das einfache Arbeitszeugnis zum anderen das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis gibt lediglich Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung. Diese Angaben sind in der Regel: Angaben zur Person, Ein- und Austrittsdatum, Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion, Schwerpunkt der Tätigkeit, Verantwortungsbereich, Versetzungen, Beförderungen, Vertretungsbefugnisse, Angaben zur Firma.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein ausführliches Arbeitszeugnis, in welchem Ihr Können und ihre Fähigkeiten beschrieben und bewertet werden. Wichtig bei einem solchen Arbeitszeugnis ist, dass dieses Zeugnis wohlwollend verfasst werden muss, so dass es den Arbeitnehmer nicht in seiner weiteren beruflichen Laufbahn behindert. Aufgrund dessen hat sich eine verklausulierte Zeugnissprache herausgebildet, welche von einem Laien meist nur noch schwer zu verstehen und zu durchschauen ist. Wichtig ist gehört sowohl die Form, als auch und auch der Inhalt eines Zeugnisses.
Welche Form gibt es für Arbeitszeugnisse?
Das Arbeitszeugnis muss schriftlich erteilt werden. Es muss auch maschinell verfasst werden, ebenfalls ist es auch in deutscher Sprache zu erstellen. In Ausnahmefällen kann auch eine andere Sprache gestattet sein, wenn z.B. das Arbeitsverhältnis durch eine andere Sprache geprägt war.
Zur Form der Arbeitszeugnisse gibt es mittlerweile eine große Anzahl von verschiedener Rechtsprechung. So hat man neben dem ordnungsgemäßen Inhalt, auch den Anspruch auf eine ordnungsgemäße Form. So muss das Arbeitszeugnis auf dem Briefkopf des Arbeitgebers verfasst sein. Ebenfalls hat der Arbeitgeber entsprechende Rechtschreibfehler zu korrigieren. Zudem darf das Zeugnis nicht verknittert oder sonst einen negativen Anschein haben. Auch muss das Arbeitszeugnis von der „richtigen“ Person unterschrieben werden. Es ist somit nicht zulässig, dass das Arbeitszeugnis von einer in der Rangposition niedrigeren Person in der Firma unterschrieben wird.
Was darf der Arbeitgeber in ein Arbeitszeugnis aufnehmen?
a. Adresse des Arbeitnehmers
Die Adresse des Arbeitnehmers darf nur mit Genehmigung des Arbeitnehmers mit in das Zeugnis aufgenommen werden. Dies deshalb, da aus der Adresse möglicherweise negative Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer gezogen werden können (schlechte Wohngegend etc.).
b. Geburtsort des Arbeitnehmers
Der Geburtsort des Arbeitnehmers darf nur mit dessen Genehmigung mit aufgenommen werden. Aus dem Geburtsort des Arbeitnehmers können sich Rückschlüsse auf die Nationalität ziehen lassen. Somit kann sich durch die Nennung des Geburtsortes eine Diskriminierung des Arbeitnehmers aufgrund seiner Herkunft bzw. seiner Nationalität ergeben.
c. Geburtsdatum
Mit Hinblick auf die Altersdiskriminierung sollte in einem Arbeitszeugnis auch nicht mehr das Geburtsdatum des Arbeitnehmers aufgenommen werden.
d. Ausstelldatum
Ebenfalls ist bei einem Zeugnis auch ein wichtiges Indiz das Ausstelldatum des Zeugnisses. Aus einem ungewöhnlichen Datum kann ein künftiger Arbeitgeber ablesen, ob es Streit um das Zeugnis gegeben haben könnte. Ebenfalls kann er auch ablesen, ob das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß oder außerordentlich beendigt wurde. Ist das Arbeitszeugnis innerhalb eines Monats – d.h mit untermonatigen Datum – ausgestellt worden, so ist dies ein starkes Indiz dafür dass das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet wurde. Liegt eine lange Zeit zwischen dem Ausstellen des Arbeitszeugnisses und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dies ein Indiz, dass es Streit um das Arbeitszeugnis gegeben hat. Aus diesem Grund ist nicht das Ausstellungsdatum des Zeugnisses anzugeben, sondern das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses.
c. Zeugnissprache
a. Grundsatz der Note in einem Arbeitszeugnis
In Bezug auf die Zeugnissprache gibt es eine große Anzahl von Rechtsprechung.
Grundsätzlich hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis mit der Schulnote 3 hat.
b. Abweichen von der Grundsatznote
Die Partei, welche von dieser Grundsatznote abweichen möchte, hat diese Abweichung zu beweisen. Dies bedeutet, wenn der Arbeitnehmer ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis verlangen möchte, hat dieser zu beweisen, dass dieser “gut” bzw. “sehr gute“ gearbeitet hat.
Möchte der Arbeitgeber von der durchschnittlichen Bewertung auf ein „ausreichend“ abweichen, so hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer schlechtere Arbeit als der Durchschnitt geleistet hat.
Da für beide Seiten dieser Nachweis nur sehr schwer zu erbringen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden ob sich eine gerichtliche Geltendmachung lohnt. Hier raten wir dringend, sich von einem auf Zeugnissprache spezialisierten Rechtsanwalt sich beraten zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.
c. Zeugnissprache
Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Beispiele für die Zeugnissprache geben und welche Schulnote damit verbunden wird. Diese Liste ist nicht abschließend und jedes Zeugnis muss im Einzelfall überprüft werden. Hierbei spielt häufig auch die Stelle der Formulierung eine große Rolle.
Beispiele:
Gesamtbenotung:
Die Gesamtbewertung stellt eine Bewertung der gesamten Arbeitsleistung dar. Diese findet sich meist am Schluss eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Schulnote | Beschreibung |
1 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt Alternativen:stets außerordentlich zufrieden, in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden stellend, voll und ganz zufrieden, Spitzenleistung |
2 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt Alternativen:Zu unserer vollsten Zufriedenheit, voll und ganz zufrieden |
3 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt Alternativen:Zu unserer vollen Zufriedenheit, stets zufriedenstelend |
4 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheiterledigt |
5 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt Alternativen:Im Großen und Ganzen zufriedenstellend |
6 | Er (Sie) bemühte sich die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen Alternativen:Er war bemüht, die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen, zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht. |
Verhaltensbewertung
Die Verhaltensbewertung soll das Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten, den Arbeitskollegen und anderen Personen, mit welchen der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses Kontakt hatte beschreiben. Hierbei kommt es insbesondere auch auf die Reihenfolge an, in der diese Gruppe genannt werden. Eine Abweichung von der Reihenfolge “Vorgesetzter, Mitarbeiter und weitere Personen” stellt eine Codierung für ein problematisches Verhältnis mit einer dieser Gruppen dar. Probleme mit dem Chef werden z.B. mit einem Satz wie folgt aufgezeigt: “Das Verhalten gegenüber Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzten war stets vorbildlich.” Daher sind entsprechende Formulierungen genau zu überprüfen.
Schulnote | Beschreibung |
1 | war stets vorbildlich / war stets einwandfrei |
2 | war vorbildlich |
3 | war stets einwandfrei / korrekt |
4 | war ohne Tadel |
5 | gab zu keiner Klage Anlass |
6 | über (Name des Arbeitnehmers) ist uns Nachteiliges nicht bekannt geworden |
Weitere Punkte einer Leistungsbeurteilung
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis sollten noch folgende weitere Leistungsbeurteilungen enthalten sein. Fachwissen, Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative, Belastbarkeit, Denk- und Urteilsvermögen, Zuverlässigkeit, Fachkönnen und Fortbildungen. Diese entsprechenden Punkte überprüfen wir gerne bei einer Zeugnisüberprüfung.
Kann ich gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis Klage erheben?
Gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis können Sie Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Sie als Arbeitnehmer müssten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beweisen, dass Sie ein Zeugnis mit der Bewertung “sehr gut” oder “gut” verdient haben.
Möchte der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis als “befriedigend” ausstellen, müsste dieser beweisen, dass Sie eine schlechtere Leistung als „befriedigend“ während Ihrer Arbeitszeit geleistet haben. Beide Beweise sind relativ schwierig zu führen. Dennoch lohnt sich oft eine Zeugnisklage. Wir haben sehr gute Erfahrung mit der Durchsetzung von verschiedenen Zeugnisansprüchen gemacht. Dies liegt meist daran, dass der Arbeitgeber eine Zeit und Kostenintensive Klage meist scheut, und sich daher im Vergleichswege auf ein deutlich besseres Zeugnis verständigt.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328